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Als Medienkompetenzzentrum berät der Medienladen Saar in allen Fragen der Mediennutzung.
Er verleiht audiovisuelle Medien, religions- und medienpädagogische Fachliteratur sowie andere Buchmedien an alle Interessenten, die nichtgewerblich Medien zur Information in der Erziehungs-, Bildungs-, Freizeit- und Kulturarbeit einsetzen.
Voraussetzung für die Ausleihe ist eine gültige Kundenkarte des Medienladens. Jugendliche können nur mit einer von einem Erziehungsberechtigten unterschriebenen Kundenkarte am Verleih teilnehmen.
Audiovisuelle Medien und Geräte werden nicht für den gewerblichen Einsatz verliehen.
Als Spezialbibliothek ist der Medienladen Saar Mitglied im Deutschen Bibliotheksverband.
Montag bis Donnerstag:
8.30 Uhr bis 16.30 Uhr
Freitag:
8.30 Uhr bis 13.00 Uhr
Jeder Besucher des Medienladens hat sich so zu verhalten, dass andere weder gestört noch belästigt werden.
Die Nutzung der Angebote des Medienladens basiert auf der geltenden Hausordnung. Bei Zuwiderhandlung nehmen die diensthabenden Mitarbeiter ihr Hausrecht wahr.
Bestellungen erfolgen möglichst frühzeitig per E-Mail, telefonisch, schriftlich oder persönlich mit folgenden Angaben:
Kunden-Nummer, volle Anschrift einschließlich Telefonnummer, Titel und Archivnummer des Mediums und genauer Termin (nur für die Zeit, in der die Arbeitsmittel benötigt werden).
Die übliche Verleihzeit ohne Versand für die Medien beträgt:
Sonderregelungen sind nach Absprache möglich.
Eine Verleihgebühr wird – außer bei besonders gekennzeichneten Medien – nicht erhoben. Um- und Abbestellungen, sowie nicht abgeholte Sendungen werden mit je 5 Euro je Termin berechnet.
Der Versand erfolgt per Post oder anderer Paketzusteller. Die Kosten für Hin- und Rückversand trägt der Kunde. Die rechtzeitige Absendung wird gewährleistet unter der Voraussetzung, dass die bestellten Medien pünktlich vom Vorentleiher zurückkommen. Auf Wunsch können die Medien auch als Schnellpaket zugestellt werden. Für Verzögerungen auf dem Zustellweg übernimmt der Medienladen keine Gewähr. Der Termin der Rücksendung ist unbedingt einzuhalten.
Der Verleih behält sich die Berechnung der Kosten für die Rückgabeanmahnung, bei Terminüberschreitung oder in anderen Fällen der Nichteinhaltung der Verleihregelungen vor.
Wird der Rückgabetermin nicht eingehalten fallen folgende Gebühren an.
Der Tag der persönlichen Rückgabe bzw. das Stempeldatum der Auslieferungsstelle ist für die Berechnung maßgebend.
Nutzer, die die Verleihregelungen nicht einhalten, werden vom Verleih ausgeschlossen, insbesondere bei wiederholter unsachgemäßer Behandlung der Arbeitsmittel, unpünktlicher Rückgabe und fehlender Berichterstattung.
Bei Mahnungen infolge fehlender Berichterstattung werden die entstehenden Kosten berechnet werden.
Die Ausleihe der Geräte erfolgt in einwandfreiem Zustand, für entstehende Schäden beim Einsatz hat der Mieter zu haften, sofern es sich nicht um Verschleißteil handelt.
Die Mietgebühren sind der aktuell gültigen Preisliste zu entnehmen.
Die Medien sind für nichtgewerbliche öffentliche Vorführungen oder entsprechend ihrer Kennzeichnung für den privaten Gebrauch bestimmt. Sie müssen sachkundig auf den dafür geeigneten Geräten eingesetzt werden, dürfen nicht verändert oder kopiert werden und sind in der Originalverpackung mit dem gewünschten Vorführbericht zum vereinbarten Datum zurückzugeben. Die Weitergabe an Dritte ist nur mit unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung zulässig.
Bei Spielfilmen ist eine öffentliche Werbung aus Wettbewerbsgründen nicht gestattet. Zu beachten ist, dass den gewerblichen Filmtheatern vom Lizenzgeber grundsätzlich ein Vorspielrecht gewährt werden kann.
Neben dem Verleihangebot vermittelt die AVMZ Vorführlizenzen für ein umfangreiches Angebot an Spielfilmen.
Die DVD oder Blu-ray besorgen Sie sich über den Handel, Videotheken oder Verleihstellen. Kaufmedien und Spielfilme aus Videotheken dürfen normalerweise nur privat vorgeführt werden. Die AVMZ-Vorführlizenz berechtigt zur öffentlichen Vorführung solcher Medien insbesondere in Schulen sowie in der kirchlichen Bildungsarbeit. Für diese Vorführungen sind besondere Lizenzbedingungen zu beachten und die Öffentlichkeitsarbeit ist eingeschränkt.
Ausgewählte Titel aus dem AVMZ-Lizenzangebot können Sie auch als DVD bei der AVMZ sowie den Medienstellen in den AVMZ-Bistümern ausleihen.
Die Ergänzungsbücherei stellt kath. Öffentlichen Büchereien Medien – zeitlich begrenzt – als Blockbestände zur Verfügung. Die Ausleihe von Einzelmedien an Kunden des Medienladens ist in begrenzter Zahl möglich. Es gelten die üblichen Verleihbedingungen.
Erfüllungsort ist Saarbrücken. Gerichtsstand soweit gesetzlich zulässig ist ebenfalls Saarbrücken.